BJV Kreisgruppe Vilsbiburg
im Landesjagdverband e.V.

Pflichthegeschau und Jahreshauptversammlung 2026

Zur diesjährigen Pflichthegeschau und Jahreshauptversammlung laden wir recht herzlich ein. Die Veranstaltung findet am Samstag, den 21.02.2026 im Gasthaus Köck in Gerzen statt.

Die Trophäenbewertung wird wie jedes Jahr in der Zeit von 9 – 12 Uhr durchgeführt. Der Zeitpunkt zur Vorlage der Gehörne je Hegering wird unten aufgelistet.
Die Jahreshauptversammlung beginnt um 19 Uhr.

Tagesordnung: (!!! Vorläufig !!!)
- Eröffnung durch die Vilstaler Jagdhornbläser
- Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden Christian Kleindienst
- Grußwort der Ehrengäste

Pflichthegeschau:
1. Untere Jagdbehörde LRA Landshut mit Herrn Tobias Krimmel
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
3. Auswertung der Pflichthegeschau und Bericht
des Jagdberaters Maximilian Peter Graf von Montgelas

Jahreshauptversammlung:
1. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
2. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Hundeobmannes
4. Bericht des Schießobmannes
5. Bericht des Schatzmeisters und Entlastung
6. Satzungsänderung
7. Ehrungen langjähriger Mitglieder
8. Wünsche und Anträge


Anträge zur Tagesordnung sind bis 15.2.2026 beim Schriftführer Daniel Hollerith, Rosenstraße 12 in 84149 Eberspoint schriftlich einzureichen. Die Jagdpächter bitten wir Ihre Jagdvorsteher einzuladen.


Einteilung für die Hegeschau und Trophäenberwertung:
Hegering 1 ab 9:00 Uhr
Hegering 2 ab 9:20 Uhr
Hegering 3 ab 9:40 Uhr
Hegering 4 ab 10:00 Uhr
Hegering 5 ab 10:20 Uhr
Hegering 6 ab 10:40 Uhr
Hegering 7 ab 11:00 Uhr
Hegering 8 ab 11:20 Uhr

Die Gehörne werden bis nach der Hegeschau Teil II und der darauf folgenden Jahreshauptversammlung zur Bewertung und Ausstellung hängen gelassen, die Vorstandschaft bittet darum, dass dies auch eingehalten wird. Falls Sie selbst nicht anwesend sein können, bitten Sie einen Jagdkollegen oder einen Vertreter diese nach der Veranstaltung abzuholen.

Des weiteren, möchte die Vorstandschaft dringend darauf hinweisen, dass das vorlegen der Gehörne für Reviereigentümer und -pächter verpflichtend ist.

Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)

§ 16 Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung

  • Abs.3 Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau vorzulegen.

Eine Verweigerung der Teilnahme ohne triftigen Grund, kann mit einem Bußgeld belegt werden.