BJV Kreisgruppe Vilsbiburg

im Landesjagdverband e.V.

NATURSCHUTZ

Jagd ist angewandter Naturschutz.


Ansprechpartner Naturschutz:

Christian Kleindienst
Email: vorstand@bjv-vilsbiburg.de

Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an Naturschutzreferent
Über Kulturlandschaftsprogramme, Biotopförderung, Blühflächen usw.
oder senden Sie uns eine Email unter Kontakt.

Gründe warum die Jagd notwendig und wichtig ist
Sicherung und Regulierung des Wildbestandes
Jagd ist gelebtes Bürgerengagement!
• Jagd ist Kulturgut: Jagdethik = Kultur der Jagd, Traditionspflege, Jagdliteratur, Jagdarchitektur, Jagdmusik, Hubertusmessen ... (vgl. Art. 2 Abs.1BayJG)
• Vermeidung von Wildschäden an land- / forstwirtschaftlichen Kulturen: Jagd nutzt der Gesellschaft
• Wir unterstützen die Interessen der Grundeigentümer als Partner und Inhaber des Jagdrechts.
• Wir sorgen dafür, dass in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft jagdbare Wildtiere leben und nachhaltig genutzt werden können.
• Wir setzen uns ein im Kampf gegen Tierseuchen und für die Wildbrethygiene.
• Wir liefern mit Wildbret aus unseren heimischen Revieren ein Lebensmittel von hoher Qualität.

Jagd orientiert sich an Natur- und Artenschutz
• Wir bejagen nur Wildarten, deren Bestandsgröße eine nachhaltige Nutzung erlaubt oder deren Bejagung aus Natur- und Artenschutzgründen erforderlich ist.
• Zwischen Wildbeständen und ihren Lebensräumen stellen wir ein ausgewogenes Verhältnis her.
• Mit der Bejagung des Schalenwilds leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und dauerhaften Sicherung standortgerechter, gesunder Wälder.
• Wir übernehmen Mitverantwortung auch für nicht jagdbare Tierarten und deren Lebensräume.
• Wir engagieren uns aktiv in Natur- und Artenschutz.
• Wir führen den partnerschaftlichen Dialog mit allen an der Natur interessierten Gruppen.
• Betreuung von rund 20.000 Hektar ökologisch wertvoller Flächen (BY)

Jäger gehen mit den Wildtieren verantwortungsbewusst um
• Wir jagen nach wildbiologischen Grundsätzen.
• Wildtiere zu töten muss einen vernünftigen Grund haben.
• Töten von Wildtieren muss tierschutzgerecht erfolgen, ohne unnötige Qualen.

Reduzierung von Wildschäden in der Forst- und Landwirtschaft
• Vermeidung von Wildschäden an land- / forstwirtschaftlichen Kulturen:
• Schwarzwildbejagung: 60.500 Sauen (BY 20010/11)
• Schalenwildbejagung: z.B. 290.000 Rehe (BY
• Kormoran- ,Krähen-, Gänsebejagung

Dezimieren von Krankheiten wie z.B. Tollwut
Mithilfe bei Seuchenbekämpfung zB. Afrikanische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut)

Bei Wildunfällen ist der Jäger vor Ort
Schnittstelle „Straßenverkehr“: Wildwarnreflektoren / Duftzäune / Entsorgung verunfallten Wildes (vgl. TierNebG u. EG-VO 1069) Die Polizei sichert die Unfallstelle und informiert den Jäger. Dieser kümmert sich um die Nachsuche des angefahrenen Tieres um es vor Schmerzen zu befreien und die Unfallstelle zu räumen. Dies passiert für den Jäger unentgeltlich zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Wildunfall muss zudem für die Versicherungen aufgenommen bestätigt werden.

"Jagd ist angewandter Naturschutz", dieser Slogan ist für jeden Jäger selbstverständlich. In der Tat wird gerade im Bereich Lebensraumverbesserung für das Wild viel getan, wovon wiederum die ganze Bandbreite an wildlebenden Tieren, von den Kriechtieren bis zu den Singvögeln, und natürlich auch selten gewordene Pflanzen profitieren.
Aber hiermit sind nicht alle Ressourcen im Naturschutz ausgeschöpft. Denn bei genauer Betrachtung bietet sich dem Jäger beim Artenschutz, Umweltschutz und Naturschutz eine ganze Palette von Projekten. Vor allem im Artenschutz kann der Jäger ohne viel Aufwand jede Menge bewirken! Artenschutz kann aber nur dann erfolgreich betrieben werden, wenn die Lebensgrundlagen von bedrohten Arten erhalten bzw. verbessert werden können. So bietet, um ein Beispiel zu nennen, die Fledermaus ein reiches Betätigungsfeld, von Schlupfbrettern im Sommer an geeigneten Kanzeln bis zu Schlupflöchern an Scheunen für den Winter. Wichtig sind auch immer wieder Nistkästen und natürlich die Sorge vom Jungwild bis zu den Bodenbrütern, die ja alle in ihrem jungen Leben des besonderen Schutzes bedürfen.
Ebenso findet die Sorge des Jägers um saubere Waldwege und Waldränder immer wieder Anklang. Der Umweltschutz präsentiert sich in vielschichtigen Facetten, man kann seine Probleme am besten großflächig, in Hegegemeinschaften anpacken. Des weiteren wartet in den kommenden Jahrzehnten eine besondere Spezialisierung, nämlich die Mitarbeit in sogenannten "Geschützten Gebieten". Nicht zuletzt auf Drängen der EU durch die FFH-Richtlinie von 1992 und die Vogelschutzrichtlinie von 1979 werden mehr und mehr Flächen unter Schutz gestellt. Schon heute hat Bayern sieben Ramsar-Gebiete und 674 FFH-Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (645.420 Hektar). Dies entspricht einem Flächenanteil von rund 9,2 Prozent. Es ist durchaus möglich, dass schon bald zehn bis 20 Prozent der Landesfläche in irgendeiner Form von einem Schutzstatus berührt werden. Die Jagd muss sich dort weiterhin positiv einbringen.
Fazit: Die Jagd ist ein wichtiges Element im Bereich "Natur" mit vielen breitgefächerten Ressourcen. Bei dem Thema "Jagd und Naturschutz im 21. Jahrhundert" darf aber nicht schnell zur Tagesordnung übergegangen werden. Zu wichtig ist unsere Zukunft. Der Naturschutz muss ein fester Bestandteil der Jagdpolitik in den nächsten Jahrzehnten bleiben und zum Dauerthema ausgebaut werden. Allerdings identifizieren wir uns bei aller Aufgeschlossenheit nicht mit Kreisen aus dem extremen Öko-Lager, wo man glaubt, die Zukunft der Jagd mit völlig irrelevanten Ideen abhandeln zu müssen.


Die 5 größten Mythen über die Jagd
Was ist wahr und was nicht.

Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt die Jagd ab?
In einer Umfrage des unabhängigen Lfa-Instituts 2011 hielten über 80 Prozent der Befragten die Jagd für notwendig, um Wildbestände zu regulieren. 70 Prozent finden die Aussage „Jäger investieren viel Zeit in den Naturschutz“ richtig. Die Aussage „Jäger gehen aus Lust am Töten auf die Jagd“ findet kaum Zustimmung.

Das natürliche Gleichgewicht stellt sich von selbst ein?
Im Ökosystem gibt es kein „natürliches“ statistisches Gleichgewicht, sondern zyklische Abläufe – also ein Auf und Ab. Viren, Bakterien oder Parasiten können beispielsweise die Bestände von Säugetieren in regelmäßigen Abständen dezimieren. Die möglichen Folgen sind vom Menschen allerdings nicht immer gewollt, deshalb greift er ein. Beispiel Tollwut: Wegen der hohen Ansteckungsgefahr für den Menschen wurde das Virus durch Impfung beim heimischen Fuchs erfolgreich ausgerottet. In der Frage hat sich aber die Fuchspopulation seit den 1990er Jahren verdoppelt. Mit den bekannten negativen Folgen für viele Wiesenbrüter, die zu seiner Beute wurden.

Jäger sind Mörder?
Mord ist ein gesetzlich definierter Straftatbestand, also ein eklatanter Verstoß gegen Gesetze. Er geschieht aus niederen Beweggründen und heimtückisch. Beides hat mit der Jagd nichts zu tun. Jäger hingegen haben für ihre Aufgaben einen klar definierten Rahmen, der im Bundesjagdgesetz und auch im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten ist. Sie halten sich also an Gesetze und erfüllen behördliche Auflagen – etwa Seuchenprävention oder Abwehr von Wildschäden.

Jagd ist Tierquälerei?
Jagdgeschosse sind so konstruiert, dass sie schnell und damit tierschutzgerecht töten. Die praktische Jagd wird reglementiert durch Vorgaben der Jagdgesetze. Diese unterliegen einer regelmäßigen Überarbeitung und Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Viele Vorschriften des Jagdrechts dienen ausschließlich dem Tierschutz, z.B. die zahlreichen verbotenen Jagdmethoden (§ 19 BJagdG) oder der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG).

Jeder Grundstückseigentümer muss selbst entscheiden dürfen, ob seine Flächen bejagt werden?
Eine flächendeckende Jagd ist für Allgemeinwohlinteressen wie Natur- und Artenschutz, für die Verhinderung von Wildschäden und für die Bekämpfung von Tierseuchen unerlässlich. Durch einzelne aus der Bejagung genommene Grundstücke würden Rückzugsräume geschaffen, die eine geordnete Regulierung des Wildbestands unmöglich machen können. Die Folge wären zunehmende Wildschäden auf den umliegenden Grundstücken; Abwehr und Kontrolle von Tierseuchen wären kaum mehr möglich.