BJV Kreisgruppe Vilsbiburg
im Landesjagdverband e.V.

Verlängerung des ASP-Erstattungsantrag für das Jagdjahr 24/25

Für eine Verhinderung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch infiziertes Schwarzwild nach Bayern ist es von essenzieller Bedeutung, die heimische Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren, da nur hierdurch die Weiterverschleppung des Erregers von Tier zu Tier wirksam verhindert werden kann.
Aus diesem Grund wird nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) die Gewährung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild in Höhe von 70€ auch für das Jagdjahr 2024/2025 fortgesetzt.
Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren auch für das Jagdjahr 2024/2025 fortführen.

Nähere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/tier-gesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/infos_jaeger.htm.
Eine Antragstellung ist bereits möglich. Frist für die Abgabe der Anträge ist der 16.11.2025.

Hier gehts zum Antrag >> HIER <<

Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Erstattungsantrag mit Eigenerklärung für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen (m/w), Überläufern (m/w), Keilern und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, im Jagdjahr 2024/2025 (Jagdstrecke vom 01.04.2024 bis 31.03.2025).

Anlage: Kopie der von der unteren Jagdbehörde bestätigten (Stempel und Unterschrift) Streckenliste 2024/2025
Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung sind der Reviername und das Jagdjahr, die Anzahl und Art der erlegten Wildschweine, das Erlegungsdatum, die Bestätigung der Unteren Jagdbehörde, sowie Randbemerkungen (z.B. Fallwild) notwendig. Alle anderen Bestandteile der Streckenliste können geschwärzt werden.

Pro Tier werden € 70,00 als Aufwandsentschädigung ausbezahlt.

Ab 16.12.2020 gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht. Alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine müssen durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation nachgewiesen werden.

Diese Dokumentation kann erfolgen mittels:

  • Fotografie mit Angabe des Jagdreviers oder
  • schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder
  • Abgabebestätigung an EU-zugelassenen Wildverarbeitungsbetriebe oder
  • eines - einer externen Wirtschaftsprüfung- unterliegenden Jagdbuchungs-/Dokumentationssystems für die Abgabe/-Vermarktung von Wildbret oder
  • Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).


Die jeweilige Dokumentation muss bei landkreisübergreifenden Jagdrevieren den jeweiligen Erlegeort umfassen.
Bitte schicken Sie diese Unterlagen zur erweiterten Dokumentation nicht mit dem Antrag mit, sondern behalten diese bei sich für eine evtl. Prüfung bzw. Nachforderung. Die Unterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung sind die Unterlagen dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorzulegen.

Wichtige Hinweise:

  • Für jedes Revier muss ein eigener Antrag gestellt werden.
  • Für Fallwild wird keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihren Antrag genau auf Vollständigkeit & Richtigkeit (IBAN, Original-unterschrift, korrekte Stückzahlen etc.).

Ein Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung besteht nicht.